Antrag

Durchschnittlich gehen Jahr für Jahr über 250 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der LOTTO-Stiftung Berlin ein. Um in den Genuss einer Förderung durch die Stiftung zu kommen, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dieser sollte ca. 9 Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingehen.

Fragen, bevor Sie einen Antrag stellen:

Bei einem "Nein" kann das Vorhaben leider nicht gefördert werden.

  1. Planen Sie ein soziales, karitatives, kulturelles, staatsbürgerliches oder dem Umweltschutz dienliches Projekt? 
  2. Ist der Antragsteller eine Berliner Einrichtung oder soll das geplante Projekt in Berlin durchgeführt werden und ist es im Interesse Berlins? 
  3. Ist der Antragsteller eine juristische Person?
    Ausnahme: Im kulturellen Bereich sind natürliche Personen auch antragsberechtigt, sofern die geförderte Maßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.
  4. Ist das Projekt zukunftsorientiert und wurde mit der Maßnahme noch nicht begonnen?
  5. Handelt es sich um ein gemeinnütziges Projekt?

Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge durch die jeweils verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen begutachtet.

Abschließend werden die Anträge - unter Einbeziehung der gutachtlichen Stellungnahmen - dem Stiftungsrat der LOTTO-Stiftung Berlin zur Entscheidung vorgelegt. 

 

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Hinweis:
Der Antrag ist in Papierform bei der LOTTO-Stiftung Berlin einzureichen.

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