Sport

Die Zuwendungen für sportliche Projekte sind in §11 der Satzung geregelt. Mindestens 20 Prozent jedes gespielten LOTTO-Tipps gehen an die LOTTO-Stiftung. Laut Gesetz kommen davon direkt 6 Cent dem Sport zugute. Von denen erhält der Landessportbund Berlin 3,6 Cent und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport 2,4 Cent.

Die Mittelverteilung obliegt hier nicht dem Stiftungsrat. Sportvereine müssen sich direkt mit dem beim Landessportbund Berlin oder der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport in Verbindung setzen.

Stand: 04.07.2022