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Aufgabe

Die Aufgaben der Stiftung sind in § 11 im Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie festgelegt. 

Die Stiftung verwaltet und verteilt die ihr gemäß § 6 zur Verfügung stehenden Mittel. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke; sie fördert ausschließlich soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen. Eine Rücklagenbildung ist nur zulässig, soweit dies zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich ist.

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Zuwendungen an natürliche Personen sind nur für kulturelle Zwecke zulässig, sofern die geförderte Maßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Die Stiftung hat eine Nachweisung über die Verteilung der Mittel im einzelnen jeweils für ein Kalendervierteljahr dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorzulegen.

Die Stiftung kann mit Zustimmung des Stiftungsrats in besonderen Fällen andere Geschäfte betreiben.

Darstellung
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