Aufgabe

Die Aufgaben der Stiftung sind in § 11 im Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie festgelegt. 

Die Stiftung verwaltet und verteilt die ihr gemäß § 6 zur Verfügung stehenden Mittel. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke; sie fördert ausschließlich soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen.

Direkte Anträge an die Stiftung für Zwecke der Jugendarbeit oder Förderung sportlicher Vorhaben müssen mit dem Verweis auf die Satzung zurückgewiesen werden. Die Stiftung fördert diese Bereiche durch satzungsgemäße Zahlungen an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den Landessportbund Berlin sowie an die für Jugendförderung zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht im Übrigen nicht. Zuwendungen an natürliche Personen sind nur für kulturelle Zwecke zulässig, sofern die geförderte Maßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Die Stiftung berichtet dem Abgeordnetenhaus von Berlin jeweils für ein Kalendervierteljahr über die Verteilung der Mittel im Einzelnen.