Wir über uns
Herzlich willkommen bei der LOTTO-Stiftung Berlin!
Die LOTTO-Stiftung Berlin stellt sich vor
Seit unserer Gründung 1975 ist es unsere Mission, einen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung und zum Gemeinwohl zu leisten. Als Stiftung des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisation unterstützen wir eine Vielzahl von Projekten, die das Leben in unserer Gemeinschaft bereichern – in den Bereichen Soziales/Karitatives, Umweltschutz, Staatsbürgerliches und Kultur sowie indirekt Sport- und Jugendförderung.
Unsere Werte
Die Werte der LOTTO-Stiftung leiten sich unmittelbar aus ihren gesetzlichen Aufgaben gemäß § 11 des Gesetzes über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie ab. Sie bilden das Fundament unseres Handelns und spiegeln unser Engagement für das Gemeinwohl wider.
- Gemeinnützigkeit & Verantwortung
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die uns gemäß § 6 des DKLB-Gesetzes zur Verfügung stehenden Mittel setzen wir verantwortungsvoll ein, um soziale, karitative, umweltfördernde, kulturelle, staatsbürgerliche sowie indirekt auch jugendfördernde und sportliche Projekte nachhaltig zu unterstützen. - Transparenz & Nachvollziehbarkeit
Wir legen besonderen Wert auf eine transparente Mittelvergabe. Gemäß § 11 Abs. 3 berichten wir dem Abgeordnetenhaus von Berlin quartalsweise über die Verwendung der Stiftungsgelder. So gewährleisten wir eine klare Nachvollziehbarkeit unserer Förderentscheidungen und schaffen Vertrauen in unsere Arbeit. - Unabhängigkeit & Gleichbehandlung
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht (§ 11 Abs. 2). - Förderung des Gemeinwohls & öffentliche Zugänglichkeit
Unsere Förderung kommt ausschließlich dem Gemeinwohl zugute. Einzelpersonen können nur für kulturelle Projekte gefördert werden, sofern die geförderte Maßnahme öffentlich zugänglich ist (§ 11 Abs. 2). Damit stellen wir sicher, dass unsere Unterstützung allen in Berlin lebenden Menschen zugutekommt. - Nachhaltigkeit & verantwortungsvolle Finanzplanung
Die Rücklagenbildung ist nur zulässig, wenn sie zur Erreichung der gemeinnützigen Zwecke erforderlich ist (§ 11 Abs. 1). Wir handeln vorausschauend, um langfristige Förderungen sicherzustellen und die Mittel effizient für nachhaltige Projekte einzusetzen. - Flexibilität & Entwicklungsmöglichkeiten
Die Stiftung kann mit Zustimmung des Stiftungsrats in besonderen Fällen andere Geschäfte betreiben (§ 11 Abs. 4). Dadurch bleiben wir flexibel, um auf besondere gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und innovative Fördermöglichkeiten zu schaffen.
Diese Werte prägen unser tägliches Handeln und unsere langfristige Strategie. Sie sind unser Versprechen an die Gesellschaft: Für eine starke, vielfältige und zukunftsfähige Gemeinschaft!
Was wir tun
Die LOTTO-Stiftung fördert innovative Ideen und bewährte Konzepte, die nachhaltig wirken. Sie verfolgt gemeinnützige Zwecke und fördert ausschließlich soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen. Die Stiftung verwaltet und verteilt gemäß § 6 des DKLB-Gesetzes die zur Verfügung stehenden Mittel.
Unser Team
Hinter der LOTTO-Stiftung stehen engagierte Menschen, die sich mit Herz und Kompetenz für das Gemeinwohl einsetzen. Mit ihrer Erfahrung und Leidenschaft tragen sie dazu bei, dass Fördermittel genau dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden.
Unsere Vision
Die LOTTO-Stiftung möchte dazu beitragen, eine solidarische, gerechte und lebenswerte Gesellschaft zu fördern. Mit jedem geförderten Projekt stärken wir die Vielfalt und Zukunft unserer Stadt.
Wie wir die Mittel verteilen
Jährlich fließen unsere Mittel in zahlreiche Projekte, die das Leben der Menschen in Berlin verbessern sollen. Ob es darum geht, z. B. Bildungsangebote zu schaffen, kulturelles Erbe zu bewahren oder Inklusion zu fördern – wir geben Ideen eine Chance und Menschen eine Perspektive. Jedes Mal, wenn jemand LOTTO spielt, werden 20 % der Einnahmen für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Den Gesamtbetrages verteilen wir so:
50 % gehen an den Stiftungsrat, der dieses Geld für gemeinnützige Projekte in Stiftungsratssitzungen vergibt.
Beispiele unserer Förderschwerpunkte:
- Soziales/Karitatives: Hilfe für Menschen in besonderen Lebenssituationen, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
- Umwelt: Projekte zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und Förderung nachhaltiger Ideen.
- Staatsbürgerliche Belange: Förderung von Projekten, die Demokratie, bürgerschaftliches Engagement und den gesellschaftlichen Dialog stärken
- Kultur: Unterstützung von Kunst- und Kulturprojekten, die Tradition und Innovation vereinen.
Die LOTTO-Stiftung Berlin ist nicht für die direkte Vergabe von Fördermitteln im Bereich Sport und Jugend zuständig. Stattdessen werden die Mittel gemäß gesetzlicher Vorgaben automatisch an zuständige Institutionen (wie Senatsverwaltungen und Landessportbund Berlin) weitergeleitet:
- Sportförderung: Sportvereine oder sportbezogene Initiativen müssen sich direkt an den Landessportbund Berlin oder die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wenden, um Fördermöglichkeiten zu beantragen. 25 % fließen in die Sportförderung: 15 % des Gesamtbetrags bekommt der Landessportbund Berlin, um Sportvereine und Programme zu unterstützen und 10 % des Gesamtbetrags erhält die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, um sportliche Initiativen weiter zu fördern.
- Jugendförderung: Träger von Jugendprojekten müssen sich direkt an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wenden. 25 % des Gesamtbetrages gehen in die Jugendförderung und werden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwaltet, um Programme für Kinder und Jugendliche zu unterstützen.
Unsere Geschichte
Die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin wurde 1975 gegründet. Heute nennen wir uns LOTTO-Stiftung Berlin. Basis für diese Gründung ist das DKLB-Gesetz vom 07.06.1974. Es trat am 01.01.1975 in Kraft.
Mit Errichtung der Stiftung sollten insbesondere feste Rahmenbedingungen für das Zuwendungsgeschäft geschaffen werden. Ziel war es u.a., der Stiftung zu ermöglichen, selbst Vermögen zu bilden und damit die Zuwendungen variabler zu gestalten.
Vor Errichtung der Stiftung wurde die Verteilung der Überschüsse der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB) durch einen Beirat vorgenommen. Der Beirat war ein Organ der DKLB mit der Aufgabe, die Überschüsse aus dem Lotteriegeschäft für gemeinnützige Zwecke zu verteilen. In seiner Funktion war er dem heutigen Stiftungsrat gleichgestellt. Schon zu Beginn der 70er Jahre wurden jeweils drei vom Senat bestellte und vom Abgeordnetenhaus gewählte Personen in den Beirat aufgenommen.
Für die Stiftung wurde mit Datum vom 04.03.1975 gemäß § 16 des DKLB-Gesetzes eine Satzung erlassen. Sie enthält nähere Bestimmungen über die Verwendung und Verteilung der Mittel, die aufgrund der gesetzlichen Grundlage von der DKLB der Stiftung zur Verfügung gestellt werden.