Wir über uns

Herzlich willkommen bei der LOTTO-Stiftung Berlin!


Die LOTTO-Stiftung Berlin stellt sich vor

Seit unserer Gründung 1975 ist es unsere Mission, einen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung und zum Gemeinwohl zu leisten. Als Stiftung des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisation unterstützen wir eine Vielzahl von Projekten, die das Leben in unserer Gemeinschaft bereichern – in den Bereichen Soziales/Karitatives, Umweltschutz, Staatsbürgerliches und Kultur sowie indirekt Sport- und Jugendförderung.

Unsere Werte

Die Werte der LOTTO-Stiftung leiten sich unmittelbar aus ihren gesetzlichen Aufgaben gemäß § 11 des Gesetzes über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie ab. Sie bilden das Fundament unseres Handelns und spiegeln unser Engagement für das Gemeinwohl wider.

Diese Werte prägen unser tägliches Handeln und unsere langfristige Strategie. Sie sind unser Versprechen an die Gesellschaft: Für eine starke, vielfältige und zukunftsfähige Gemeinschaft!

Was wir tun

Die LOTTO-Stiftung fördert innovative Ideen und bewährte Konzepte, die nachhaltig wirken. Sie verfolgt gemeinnützige Zwecke und fördert ausschließlich soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen. Die Stiftung verwaltet und verteilt gemäß § 6 des DKLB-Gesetzes die zur Verfügung stehenden Mittel.

Unser Team

Hinter der LOTTO-Stiftung stehen engagierte Menschen, die sich mit Herz und Kompetenz für das Gemeinwohl einsetzen. Mit ihrer Erfahrung und Leidenschaft tragen sie dazu bei, dass Fördermittel genau dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden.

Unsere Vision

Die LOTTO-Stiftung möchte dazu beitragen, eine solidarische, gerechte und lebenswerte Gesellschaft zu fördern. Mit jedem geförderten Projekt stärken wir die Vielfalt und Zukunft unserer Stadt.

Wie wir die Mittel verteilen

Jährlich fließen unsere Mittel in zahlreiche Projekte, die das Leben der Menschen in Berlin verbessern sollen. Ob es darum geht, z. B. Bildungsangebote zu schaffen, kulturelles Erbe zu bewahren oder Inklusion zu fördern – wir geben Ideen eine Chance und Menschen eine Perspektive. Jedes Mal, wenn jemand LOTTO spielt, werden 20 % der Einnahmen für gemeinnützige Zwecke verwendet.

Den Gesamtbetrages verteilen wir so:

50 % gehen an den Stiftungsrat, der dieses Geld für gemeinnützige Projekte in Stiftungsratssitzungen vergibt.

Beispiele unserer Förderschwerpunkte:

Die LOTTO-Stiftung Berlin ist nicht für die direkte Vergabe von Fördermitteln im Bereich Sport und Jugend zuständig. Stattdessen werden die Mittel gemäß gesetzlicher Vorgaben automatisch an zuständige Institutionen (wie Senatsverwaltungen und Landessportbund Berlin) weitergeleitet:

Unsere Geschichte

Die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin wurde 1975 gegründet. Heute nennen wir uns LOTTO-Stiftung Berlin. Basis für diese Gründung ist das DKLB-Gesetz vom 07.06.1974. Es trat am 01.01.1975 in Kraft.

Mit Errichtung der Stiftung sollten insbesondere feste Rahmenbedingungen für das Zuwendungsgeschäft geschaffen werden. Ziel war es u.a., der Stiftung zu ermöglichen, selbst Vermögen zu bilden und damit die Zuwendungen variabler zu gestalten.

Vor Errichtung der Stiftung wurde die Verteilung der Überschüsse der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB) durch einen Beirat vorgenommen. Der Beirat war ein Organ der DKLB mit der Aufgabe, die Überschüsse aus dem Lotteriegeschäft für gemeinnützige Zwecke zu verteilen. In seiner Funktion war er dem heutigen Stiftungsrat gleichgestellt. Schon zu Beginn der 70er Jahre wurden jeweils drei vom Senat bestellte und vom Abgeordnetenhaus gewählte Personen in den Beirat aufgenommen.

Für die Stiftung wurde mit Datum vom 04.03.1975 gemäß § 16 des DKLB-Gesetzes eine Satzung erlassen. Sie enthält nähere Bestimmungen über die Verwendung und Verteilung der Mittel, die aufgrund der gesetzlichen Grundlage von der DKLB der Stiftung zur Verfügung gestellt werden.