Die Zuwendungen für jugendfördernde Maßnahmen sind in § 11a der Satzung geregelt. Mindestens 20 Prozent jedes gespielten LOTTO-Tipps gehen an die LOTTO-Stiftung. Laut Gesetz kommen davon direkt 6 Cent der Jugendförderung zugute. Diese gehen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Die Mittelverteilung obliegt hier nicht dem Stiftungsrat. Derartige Einrichtungen müssen sich direkt mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Verbindung setzen.
Stand: 04.07.2022