Geschichte

Die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin wurde 1974 gegründet. Basis für diese Gründung ist das DKLB-Gesetz vom 07.06.1974. Es trat am 01.01.1975 in Kraft.

Mit Errichtung der Stiftung sollten insbesondere feste Rahmenbedingungen für das Zuwendungsgeschäft geschaffen werden. Ziel war es u.a., der Stiftung zu ermöglichen, selbst Vermögen zu bilden und damit die Zuwendungen variabler zu gestalten.

Vor Errichtung der Stiftung wurde die Verteilung der Überschüsse der DKLB durch den Beirat vorgenommen. Der Beirat war ein Organ der DKLB mit der Aufgabe, die Überschüsse aus dem Lotteriegeschäft für gemeinnützige Zwecke zu verteilen. In seiner Funktion war er dem heutigen Stiftungsrat gleichgestellt. Schon zu Beginn der 70er Jahre wurden jeweils drei vom Senat bestellte und vom Abgeordnetenhaus gewählte Personen in den Beirat aufgenommen.

Die Stiftung verwaltet und verteilt seit dem die ihr gemäß § 6 des DKLB-Gesetzes zur Verfügung stehenden Mittel. Sie verfolgt gemeinnützige Zwecke und fördert ausschließlich soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen.

Für die Stiftung wurde mit Datum vom 04.03.1975 gemäß § 16 des DKLB-Gesetzes eine Satzung erlassen. Sie enthält nähere Bestimmungen über die Verwendung und Verteilung der Mittel, die aufgrund der gesetzlichen Grundlage von der DKLB an die Stiftung zur Verfügung gestellt werden.