Zuwendung

Bei der LOTTO-Stiftung Berlin können zwei Arten der Zuwendung beantragt werden:

1. Die Projektförderung

Projektförderungen sind Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben für einzelne abgegrenzte Vorhaben.

2. Die Institutionelle Förderung

Institutionelle Förderungen sind Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben auf der Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplanes.

Die Zuwendungen können gewährt werden in Form von:

- zweckgebundenen Zuschüssen, Schuldendiensthilfen oder anderen nicht rückzahlbaren Leistungen

- Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden oder beweglichen Sachen ohne angemessene Gegenleistung

- Verlustdeckungszusagen oder Bürgschaftsübernahmen

- Darlehen oder bedingt rückzahlbaren Leistungen